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Natürlich wollen Hundehalter nur das Beste für ihre Lieblinge – so auch nur Hundefutter und Kauartikel in hochwertiger Qualität. Aber was zeichnet eigentlich einen hohen Qualitätsstandard aus? Und wie wird sichergestellt, dass Futter und Kausnacks diesen erfüllen? Wir befassen uns mit den wichtigsten Punkten, die aus der Tierfutterverordnung hervorgehen
Gesunde Tiernahrung und Lebensmittelqualität
Wenn von Lebensmittelqualität die Rede ist, wird meist frisches Fleisch von gesunden Tieren gemeint, das wir Menschen verzehren würden. Tatsächlich beschreibt der Begriff, dass das Schlachtvieh gemäß den im Lebensmittel- und Futtermittelgesetz niedergelegten Bedingungen aufgezogen, gefüttert und geschlachtet wurde. Hierbei ist zu beachten, dass jedes Fleisch, das im Handel in irgendeiner Form erhältlich ist, diesen Qualitätsprozess durchläuft. Es behält diesen Status aber nur, wenn es für den menschlichen Verzehr verarbeitet wird. Ist es hingegen für die Herstellung von Futtermitteln gedacht, verliert es diesen Status. Ebenso ist eine einmal vorgenommene Einteilung als Futtermittel laut Tierfutterverordnung nicht mehr rückgängig zu machen.
Fleischqualität in unterschiedlichen Kategorien durch das Futtermittelgesetz bestimmt
Die aktuell gültigen Rechtsrahmen für die Verwertung von tierischen Nebenprodukten ist im Futtermittelgesetz bzw. in der Tierfutterverordnung (EG-Verordnung Nr. 1069/2009) festgelegt. Demnach werden Fleischbestandteile bzw. das Schlachtvieh in drei unterschiedliche Kategorien eingeteilt: Kategorie 1 umfasst jenes Schlachtvieh, das das höchste Risiko für die Gesundheit von Mensch und Tieren birgt. Aus diesem Grund muss das Material aus dieser Kategorie verbrannt werden. Das Fleisch von Kategorie 2 muss ebenfalls beseitigt werden, allerdings kann es aufgrund des fehlenden Infektionsrisiko für die Energieverwendung eingesetzt werden. Somit wird klar, dass in der Tiernahrung ausschließlich Material der Kategorie 3 – mit der höchsten Qualitätsstufe – enthalten ist. Doch Vorsicht: Auch innerhalb dieser Fleischkategorie gibt es zum Teil erhebliche Qualitätsunterschiede.
Fleisch und tierische Nebenerzeugnisse
Jenes Fleisch, das im Hundefutter enthalten ist, stammt grundsätzlich aus der Kategorie 3 und ist durchaus qualitativ. Allerdings fällt nicht nur hochwertiges Muskelfleisch unter diese Einordnung, denn auch Schlachtabfälle und Nebenprodukte tierischen Ursprungs sind darin enthalten. Hierzu zählen unter anderem Innereien, aber auch Fischabfälle sowie tierische Abfälle aus der Lebensmittelindustrie, wie etwa Hufe oder Hörner. Nicht alles ist per se minderwertig, allerdings gibt es einige Bestandteile, die in Sachen Nährstoffen einfach besser abschneiden als andere. Die Hundeernährung besteht im Idealfall aus hochwertigen Fleischbestandteilen, wie etwa Muskelfleisch, Herzen oder Leber. Denn diese Bestandteile sind nicht nur äußerst proteinreich, sondern liefern Ihrem Hund auch eine Menge an wertvollen Mineralien und Vitaminen. Aus diesem Grund ist es erstrebenswert, ebendiese Zutaten im Hundefutter vorzufinden. Das Futtermittelgesetz sieht glücklicherweise vor, dass Hersteller von Tiernahrung die Zutaten deklarieren müssen.
Gesunde Tiernahrung: Inhaltsstoffe lesen!
Laut Tierfuttervrordnung ist es Pflicht eines jeden Futtermittelherstellers, die verarbeiteten Zutaten in der Inhaltsstoffangabe aufzuführen. Die einzelnen Zutaten müssen hierbei in absteigender Reihenfolge aufgelistet werden, sodass jene mit dem größten Anteil an erster Reihe steht. Das tückische hierbei ist aber die Tatsache, dass es laut Tierfutterverordnung erlaubt ist, zwischen einer offenen und einer geschlossenen Deklaration zu wählen.
Sehen wir uns diese zwei Varianten etwas genauer an: Bei einer geschlossenen Deklaration dürfen die einzelnen Bestandteile gruppiert werden, weshalb diese auch „Gruppendeklaration“ genannt wird. Typisch für hierfür ist beispielsweise die Bezeichnung „Fleisch und tierische Nebenerzeugnisse“. Dadurch erfahren wir zwar, dass K3-Material enthalten ist, es bleibt allerdings offen, um welche Bestandteile es sich hierbei im Detail handelt. Bei einer offenen Deklaration werden diese hingegen einzeln aufgeführt, wie zum Beispiel „Muskelfleisch und Hühnerleber“. Dies ist natürlich aufschlussreicher und meist ein Qualitätsmerkmal für hochwertige Futtermittel. Zusammengefasst lässt sich somit sagen, dass die Tierfutterverordnung einen gewissen Qualitätsstandard sicherstellt, dieser aber individuell vom Hersteller noch übertroffen werden kann. Apropos Hersteller: Nicht jeder kann nach Lust und Laune Tiernahrung produzieren, denn auch hier sieht das Futtermittelgesetz strenge Vorschriften vor.
Hohe Anforderungen an Futtermittelhersteller durch die Tierfutterverordnung
Innerhalb Europas gelten strenge Vorschriften und Regelungen für Futtermittelhersteller, die unter anderem in der Lebensmittelbasisverordnung (EG) 178/2002 und der Futtermittelhygieneverordnung (EG) 183/2005 geregelt sind. Demnach sind Personen und Betriebe, die gewerbsmäßig Futtermittel herstellen zu einer Anzeigenpflicht gegenüber der Futtermittelüberwachungsbehörde verpflichtet. Ebenso müssen sie zunächst ein umfangreiches Zulassungsprogramm durchlaufen, ehe sie staatlich anerkannt und ihren Beruf ausüben dürfen. Nicht zu vergessen ist, dass das die Tierfutterverordnung regelmäßige Kontrollen vorsieht und das Schlachtvieh von der Geburt bis hin zur Schlachtung überwacht. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die Anforderungen der Tierfutterverordnung erfüllt werden, wodurch wiederum ein hoher Qualitätsstandart garantiert werden kann. Selbstverständlich ist dies nicht die Obergrenze, wie viele Futtermittelhersteller beweisen!
Hundeernährung und Kauartikel in bester Qualität
Eine gesunde Tiernahrung ist entscheidend für das Wohlbefinden und die Gesundheit unserer Hunde. Dementsprechend ist es naheliegend, stets nur die beste Hundeernährung für das Tier zu wollen. Innerhalb der EU sorgt die Tierfutterverordnung bereits für hohe Standards, dennoch ist hier immer noch genügend Luft nach oben. Wenn Sie Ihrem Hund zusätzlich etwas Gutes tun möchten, achten Sie daher bei der Ernährung auf folgende Punkte: Kaufen Sie ausschließlich Hundefutter, Kausnacks und Leckerlis, die offen deklariert und möglichst naturbelassen sind. Im Idealfall sind Hundesnacks und -futter frei von chemischen Zusatzstoffen, wie etwa Farb- und Aromastoffe.
Achten Sie zudem darauf, dass weder Zucker noch Karamell oder andere Süßungsmittel enthalten sind. Diese Stoffe haben keinerlei Nutzen für die Hundegesundheit, sondern dienen meist dazu, minderwertige Kauartikel schmackhaft zu machen. Hinzu kommt, dass Zucker und Co. der Hundegesundheit schaden und somit nichts in der Ernährung zu suchen haben. Wenn Sie Ihrem Hund etwas Gutes tun möchten, verwöhnen Sie ihn daher mit natürlichen Hundesnacks. Diese gibt es in den unterschiedlichsten Geschmacksrichtungen und Größen, sodass alle Hunde das passende Exemplar vorhanden ist – in bester Qualität.
Tierfutterverordnung sorgt für hohe Standards
Das Futtermittelgesetz bzw. die Tierfutterverordnung sorgt dank zahlreicher Anforderungen und Kontrollen für einen gewissen Qualitätsstandard hinsichtlich der Hundeernährung. Hierbei handelt es sich aber im Grunde genommen um das Mindestmaß an Qualität, sodass den Futtermittelherstellern auf freiwilliger Basis noch Spielraum nach oben bleibt. Eine offene Deklaration und die Wahl von qualitativem K3-Material sind Faktoren, die für ausgezeichnete Futtermittelhersteller sprechen.