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« So reagieren Sie richtig! »
In den Sommermonaten wird den Hundebesitzern immer wieder nahegelegt, ihre Vierbeiner nicht im Auto zu lassen. Doch trotz der Verbreitung dieser überlebenswichtigen Information finden sich immer wieder Hunde, welche in abgesperrten Autos festsitzen. Sollten Sie jemals Zeuge einer solchen Situation werden, heißt es schnell, jedoch nicht unüberlegt handeln – denn eine falsche Vorgehensweise kann zu einer Anzeige führen. Wie Sie richtig reagieren, erfahren Sie in diesem Artikel!
Ab welchen Temperaturen herrscht Gefahr?
Die optimale Körpertemperatur vom Hund liegt durchschnittlich bei etwa 38 bis 39 Grad und wird durch dessen Zunge reguliert. Besonders in den Sommermonaten macht sich dies durch das Hecheln des Hundes bemerkbar, da er auf diese Weise versucht, sich Abkühlung zu verschaffen. Denn im Gegensatz zu uns Menschen hat er nur sehr wenige Schweißdrüsen und schwitzt nur an den Pfoten. Die Möglichkeit, sich über das Schwitzen abzukühlen, ist daher beschränkt. Aus diesem Grund muss auf die Hitzeempfindlichkeit des Tieres unbedingt Rücksicht genommen werden.
Ist der Vierbeiner in einem Auto eingesperrt, können Außentemperaturen von „nur“ 20 Grad bereits eine Gefahr für ihn darstellen. Denn durch die direkte Sonneneinstrahlung entsteht eine Art Glashauseffekt, wodurch die Temperatur im Inneren des Fahrzeuges in kürzester Zeit auf über 50 Grad schreiten kann. Entgegen dem Irrglauben, dass das Parken im Schatten oder das Öffnen eines Fensters die Temperaturen im Zaum halten, verschaffen diese Optionen keinerlei Abhilfe. Da die Abkühlungsmöglichkeiten des Hundes beschränkt sind, ist er der Hitze schutzlos ausgeliefert.
Was sind die gesundheitlichen Folgen?
Wie auch bei uns Menschen kann eine zu hohe Körpertemperatur beim Hund zu einem Hitzeschlag führen. Diese kann im schlimmsten Fall tödlich enden. Steigt die Temperatur des Hundes an, wird er zunächst versuchen, dies mit schnellerem bzw. intensiverem Hecheln auszugleichen.
Ist dies jedoch nicht möglich, besteht die Gefahr, dass sich das Blut verdickt und nicht mehr anständig zirkulieren kann.
Dies führt dazu, dass das Gehirn nicht mehr ausreichend versorgt wird und die inneren Organe in einen Schockzustand fallen. Im weiteren Verlauf wird der Vierbeiner ohnmächtig, seine Atmung setzt aus und sein Herz bleibt stehen. In einigen Fällen lässt sich das Leben des Tieres nicht mehr retten und er erliegt den schweren Folgen des Hitzeschlages.
Doch auch bei einem geretteten Tier ist Vorsicht geboten, denn ein Hitzeschlag kann durchaus Folgeschäden, wie beispielsweise irreparable Organschäden, mit sich bringen.
Hund im Auto eingesperrt: Wie handle ich richtig?
Entdecken Sie einen Hund im Auto, sollten Sie zunächst versuchen, den Fahrzeugbesitzer ausfindig zu machen. Hierbei gilt es alle Möglichkeiten auszuschöpfen, wie beispielsweise diesen in einem Geschäft ausrufen zu lassen. Erst wenn Sie diesen Versuch (nachweislich) unternommen haben, können Sie die Feuerwehr oder die Polizei informieren.
Ratsam ist es, die Polizei zu verständigen, da diese die Befugnis hat, das Fahrzeug zu öffnen. Ist mit dem Eintreffen der Exekutive nicht zeitnah zu rechnen, können Sie zum Wohle des Tieres selbst eingreifen. Hierbei gilt es jedoch einiges zu beachten, denn bei falscher Vorgehensweise könnten Sie sich strafbar machen.
Hund im Auto – Scheibe einschlagen?
Grundsätzlich gilt: Das Beschädigen des Autos stellt eine Straftat dar. Diese tritt jedoch außer Kraft, wenn der Sachschaden aufgrund eines vorliegenden Notstandes, wie beispielsweise die Lebensgefahr des Tieres, verursacht wird. Ist der Zustand des Hundes lebensbedrohlich, weist er verschiedene Symptome auf.
Unter anderem sind ein glasiger Blick sowie eine dunkle Zunge oder hellrotes Zahnfleisch Anzeichen für einen Hitzeschlag.
Weitere Merkmale äußern sich im Verhalten des Hundes, wie beispielsweise Taumeln, Erbrechen sowie Apathie. Sobald Sie diese Anzeichen erkennen, könnte ein Einschreiten rechtens sein, da es das Leben des Tieres retten könnte. Bevor Sie jedoch die Scheibe einschlagen, gilt es, den Sachverhalt genauestens zu dokumentieren. Dies hilft Ihnen, eine mögliche Anzeige wegen Sachbeschädigung abzuwenden. Hilfreich sind Videos und Fotos, die den Notstand ersichtlich machen. Ebenso ist es ratsam, dass Sie sich die Marke des Autos und das Kennzeichen des Fahrzeuges sowie die Adresse, das Datum und die Uhrzeit notieren. Im Idealfall finden Sie Zeugen, welche die lebensgefährliche Situation des Tieres bestätigen können.
Scheibe eingeschlagen – was nun?
Ist das Tier aus dem heißen Auto befreit, sollten sie unbedingt erste Hilfe leisten. Bringen Sie den Vierbeiner in den Schatten und kühlen Sie ihn langsam ab, jedoch keinesfalls mit kaltem Wasser. Am besten ist es, wenn das Wasser handwarm ist und zunächst die Beine und die Pfoten angefeuchtet werden. Ist das Tier bewusstlos, flößen Sie ihm keinesfalls Flüssigkeit ein, denn es kann in diesem Zustand nicht schlucken. Nachdem Sie die erste Hilfe geleistet haben, ist es ratsam, den Vierbeiner zu einem Tierarzt zu bringen. Dieser kann das Tier bei Bedarf mit den nötigen Infusionen versorgen und feststellen, ob es etwaige Schäden erlitten hat.
Rechtliche Lage: Tierquälerei und Tierschutzgesetz
Laut § 222 StGB sind Personen, die Tieren unnötige Qualen zufügen strafbar und können mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe geahndet werden. Hierbei muss jedoch nachweislich der Vorsatz vorhanden sein, dass die beschuldigte Person das Tier quälen wollte. Zudem ist das Verbot der Tierquälerei auch im Tierschutzgesetz enthalten.
Auch hier gilt: Es muss sich hierbei um eine vorsätzliche Tat handeln, um dafür belangt zu werden.
Wurde der Vierbeiner bei hohen Temperaturen im Fahrzeug eingesperrt, könnten Sie versuchen, eine Anzeige wegen Tierquälerei zu erstatten. Achten Sie jedoch darauf, dass Sie den Sachverhalt dokumentiert haben.
Nicht wegschauen, sondern handeln!
Zum Wohle Ihres Hundes sollten Sie diesen niemals bei hoher Temperatur im Auto lassen. Entdecken Sie einen Vierbeiner im Auto, können Sie im Notfall die Scheibe einschlagen, sofern mit dem rechtzeitigen Eintreffen der Polizei nicht zu rechnen ist.
Schauen Sie nicht weg, der Vierbeiner wird es Ihnen danken!