Inhaltsverzeichnis
« Was ist dran, am Vorurteil „Kampfhund“? »
Man hört immer wieder von angeblich bösartigen Kampfhunden, die völlig grundlos aggressiv gegenüber Menschen und anderen Tieren werden. Im Zuge strenger werdender Gesetze haben es bestimmte Hunderassen auf die sogenannte Rasseliste geschafft. Viele Menschen fragen sich: Welche Hunde sind Listenhunde? Doch was ist überhaupt dran an den Geschichten von den gefährlichen Tieren?
Geschichte der Kampfhunde
Der Ursprung sogenannter Kampfhunde geht weit in die Geschichte zurück, denn bereits im Altertum wurden Hunde für gewisse Einsatzgebiete gezüchtet und trainiert. Insbesondere Tierkämpfe, wie beispielsweise gegen Bullen und Wildschweine, standen an der Tagesordnung. Diese Kämpfe dienten zur Belustigung der Bevölkerung und fanden demnach viel Zuspruch. In vielen Ländern wurden diese brutalen Schauspiele jedoch mit der Zeit verboten – dennoch finden zum Teil noch immer illegale Veranstaltungen statt. Bestimmte Rassen waren für die Hundekämpfe besonders beliebt. Dazu zählt beispielsweise der Staffordshire Bullterrier. Bis heute haftet ihm das Image eines Kampfhundes an.
Listenhunde heutzutage
Dass sich das Bild von aggressiven Hunderassen immer noch hält, ist zum Teil auch den Medien geschuldet, die Vorfälle gerne sensationsgierig ausschlachten. Insbesondere ein Fall im Jahr 2000 sorgte für Aufsehen, als ein Junge namens Volkan von einem Pitbull totgebissen wurde. Ereignisse wie diese verstärkten nicht nur die Angst vor angeblich gefährlichen Tieren, sondern drängten diese zugleich in eine Ecke. Die Hintergründe, wie falsche Haltungsbedingungen und gewaltsame Erziehung, werden leider häufig unter den Teppich gekehrt. Die Folgen sind dramatisch: Denn viele Tiere landen unverschuldet im Tierheim und die Menschen haben (unbegründet) Angst. Die Regierung wiederum hat auf diese Beißvorfälle reagiert und in Deutschland eine Hundeverordnung eingeführt. Dies führte dazu, dass wir von Listenhunden sprechen.
Hundeverordnung in Deutschland
In der Hundeverordnung sind die Richtlinien und Auflagen für die Haltung von Kampfhunderassen festgelegt. Zudem ist in dieser Verordnung auch eine Kampfhundeliste festgehalten, in welcher alle angeblich gefährlichen Vierbeiner aufgeführt werden. Allerdings sei hier angemerkt, dass die einzelnen Bundesländer jeweils eine individuelle Verordnung haben und es kein einheitliches System gibt. Die Frage „welche Hunde sind Listenhunde“ lässt sich demnach nicht pauschal beantworten. Allerdings gelten im Großteil von Deutschland vor allem Hunderassen wie Pitbull, Bullterrier und Staffordshire Bull Terrier sowie Kreuzungen aus diesen Rassen als gefährliche Hunde.
Ansonsten können die Vierbeiner, die auf den Listen stehen stark variieren. So ist beispielsweise ein Rottweiler in Bayern ein Listenhund, in Baden-Württemberg allerding schon nicht mehr. Der Dobermann gilt nur in Brandenburg als gefährlich, während er im Rest der Bundesrepublik keinerlei Auflagen erliegt. Die bislang längste Rasseliste hat Bayern. Hier gibt es etwa die Listen 1 und 2. Hunde, die in die Kategorie 1 fallen dürfen nur unter strengsten Auflagen und mit nachweisbarem Interesse gehalten werden – das ist für Privatpersonen kaum möglich. Rassen, welche der Kategorie 2 angehören werden zunächst als gefährlich vermutet, was jedoch mit einem Wesenstest negiert werden kann.
Auflagen für Hunde der Rasseliste
Besitzer von Kampfhunderassen müssen nicht nur bestimmte Voraussetzungen erfüllen und einige Auflagen befolgen. Denn für Listenhunde besteht in jedem Fall eine Kennzeichnungspflicht, wie beispielsweise in Form einer Tätowierung oder eines Chips. Ebenso ist für die Listenhunde, abhängig von den jeweiligen Gemeinden, eine Leinen- und Maulkorbpflicht vorgeschrieben. Diese kann zwar in der Regel ausgesetzt werden, wenn ein Wesenstest erfolgreich bestanden wird, dennoch kann es in manchen Gemeinden sein, dass eine Pflicht immer vorherrscht. Hier sollte sich über die Stadtverordnung genau informiert werden.
Was auf jeden Fall immer anfällt, ist die erheblich höhere Hundesteuer
Nicht nur innerhalb Deutschlands, sondern auch im Ausland gelten unterschiedliche Regelungen für bestimmte Hunderassen. Demnach ist in Ländern wie Dänemark, Frankreich und Großbritannien die Einfuhr von bestimmten Hunden untersagt. Entsprechend sollten Sie sich vor einem Umzug oder vor einem Urlaub immer ausgiebig mit den gesetzlichen Bestimmungen eines Bundeslandes, einer Gemeinde oder eines anderen Staates informieren.
Niedersachsen ist Vorreiter
In Sachen Listenhunde gibt es ein Bundesland, das durchaus als Vorbild gelten kann. Niedersachsen hat sich von der allgemeinen Hundeverordnung distanziert und im Juli 2011 ein eigenes Gesetz festgelegt, welches als Vorreiter für andere Länder gilt. Denn das niedersächsische Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) beinhaltet keine Liste von Kampfhunden und distanziert sich somit von dieser willkürlichen Klassifizierung. Demnach sind alle Hunde vorerst gleichgestellt. Erst wenn ein Tier eine gesteigerte Aggressivität aufweist, wird es einem Wesenstest unterzogen. Dieser ist jedoch rasseunabhängig und kann sowohl einen Pitbull als auch einen Chihuahua treffen. Zudem stehen bei dieser Verordnung die Hundehalter im Fokus. Denn diese sind unter anderem zur Absolvierung des Hundeführscheins sowie zum Abschließen einer Haftpflichtversicherung verpflichtet. Das Gesetz erntet viel Lob und findet besonders unter Wissenschaftlern und Tierschutzverbänden großen Zuspruch.
Studien belegen: Geborene Kampfhunde gibt es nicht
Ein Großteil der Experten ist sich einig: Nicht die Rasse bestimmt die Gefährlichkeit, sondern der Mensch! Eine Studie der Tierärztlichen Hochschule (TiHo) in Hannover belegte genau dies. Denn die Fachkräfte testeten über 1000 Hunde verschiedenster Rassen und kamen zum Ergebnis, dass rund 95 Prozent der Listenhunde nicht durchgängig oder verstärkt angriffslustiger sind. Zudem existieren bis heute keine Studien oder wissenschaftliche Nachweise, welche belegen, dass es besonders gefährliche Hunderassen gibt. Ebenso gibt es noch immer keine wissenschaftliche Grundlage für die immer wieder erwähnte „erhöhte Beißkraft“ von Listenhunden. Die Bezeichnung „Kampfhunde“ ist demnach willkürlich und baut auf keinerlei wissenschaftlicher Erkenntnis auf.
Hunderassismus in Deutschland?
Während in Deutschland eine Vielzahl an Hunderassen der Kategorie „Kampfhund“ zugeordnet werden, existiert diese Kategorie per se eigentlich gar nicht. Denn sogar unter Verbänden wie dem FCI (Fédération Cynologique Internationale) und dem AKC (American Kennel Club) ist die Klassifizierung nicht anerkannt. Hinzu kommt, dass viele der Listenhunde in anderen Ländern nicht als gefährlich gelten. In Amerika gilt der Staffordshire Terrier beispielsweise als Familienhund und wird auch liebevoll als „Nanny Dog“ oder „Nurse Dog“ bezeichnet. Die in Deutschland als gefährlich eingestuften Pitbulls werden in Amerika von der Polizei aus den Tierheimen geholt und als Polizeihunde ausgebildet. Während dieser Listenhund hierzulande als Gefahr angesehen wird, gilt er in Amerika als äußerst lernbereit und arbeitet Hand in Hand mit dem Menschen. Dies bestätigt nur die Annahme, dass Aggressivität anerzogen wird und letztendlich in der Verantwortung des Menschen liegt.
Vorurteile gibt es auch bei zahlreichen weiteren Rassen wie dem Rottweiler oder der Bordeaux Dogge. Beide stehen etwa in Bayern auf der Hundeliste, wobei sie in ihrem Wesen als gute Familienhunde beschrieben werden.
Aggressivität wird anerzogen
Keine Hunderasse wird als Kampfmaschine geboren und kein Tier hat von Natur aus ein erhöhtes Aggressionspotenzial. Ob ein Vierbeiner sich natürlich entwickelt, hängt insbesondere von dessen Umfeld und Erziehung ab. Das Zusammenleben mit einem Hund – ganz gleich, welcher Rasse er angehört – funktioniert am besten, wenn Mensch und Haustier eine Einheit bilden. Hierfür ist eine fachgerechte und vor allem konsequente Erziehung als auch viel Geduld und Einfühlungsvermögen erforderlich. Bei unerwünschtem Verhalten sollte keinesfalls Aggressivität angewandt werden, besser ist es, das gewünschte Verhalten zu loben und beispielsweise mit guten Hundekausnacks, Hundeleckerlis und Kauknochen zu belohnen. Es gilt auch zu beachten, dass einige Hunderassen nicht für die Zwingerhaltung geeignet sind, und engen Anschluss an ihr menschliches Rudel brauchen, um sich gut zu entwickeln.
Listenhund ist willkürliche Bezeichnung
Welche Hunde sind Listenhunde? Dies Frage lässt sich nur mit einem Blick auf die jeweilige Verordnung des Bundeslandes beantworten, denn von Natur aus gefährliche Hunderassen gibt es nicht. Wer ein Haustier besitzt, das auf einer Rasseliste geführt wird, unterliegt zwar unter Umständen strengen Auflagen und Richtlinien, kann seine Fellnase jedoch problemlos zu einem liebevollen Begleiter erziehen.